Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der SBE-Expert GmbH für Werkverträge über Reinigungs-, Wartungs- und Instandsetzungsdienstleistungen.

Hinweis: Im Folgenden wird der Text in männlicher Form verfasst – aus Gründen der besseren Lesbarkeit. Es wurde nicht genderspezifisch verfasst und deutet nicht auf Bevorzugung bestimmter Geschlechter hin.

1. Allgemeines – Geltungsbereich

Die Gesellschaft SBE-Expert GmbH, im folgenden Auftragnehmer genannt, schließt sämtliche Verträge / Werkverträge / Rahmenverträge über Reinigungs-, Wartungs- und Instandsetzungsdienstleistungen ab.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Angebote, Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen und gelten in Verbindung mit einem Werkvertrag / Rahmenvertrag.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind erst durch unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung verbindlich. Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nicht befugt, Zusatzleistungen oder Entgeltminderungen verbindlich zu vereinbaren.

Sollte der Geltung widersprochen werden, hat der Auftragnehmer das Recht, sich vom Vertrag zu lösen, ohne dass Ansprüche seitens des Auftraggebers entstehen.

2. Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz

Die SBE-Expert GmbH versichert, ein Beschwerdesystem im Unternehmen installiert zu haben. Die Arbeitnehmer wurden gemäß § 12 AGG geschult.

Im Rahmen seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht wird der Auftraggeber gemäß § 6 Abs. 2 AGG geeignete und vorbeugende Maßnahmen treffen, die den Arbeitnehmer vor Benachteiligung schützen.

3. Vertragsschluss / Angebot / Kündigung

Verträge gelten als abgeschlossen und sind erst dann verbindlich, wenn eine unterschriebene Vertragsurkunde bei den Vertragsparteien vorliegt.

Der Auftragnehmer erstellt auf Wunsch ein kostenloses Angebot. Zur Erstellung wird ein bindender Ortstermin vereinbart.

Die Angebote des Auftragnehmers sind bei Vertragsschluss für beide Vertragspartner bindend. Preisänderungen aufgrund geänderter Abmessungen, Stückzahlen oder Nacharbeiten behält sich der Auftragnehmer vor.

Falls nicht gesondert vereinbart, gelten die abgeschlossenen Verträge auf unbestimmte Dauer mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Bei befristeten Verträgen verlängert sich der Vertrag bei nicht fristgerechter Kündigung um weitere 12 Monate.

In jedem Fall einer Kündigung hat diese durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.

Der Auftragnehmer ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt bei Bedenken gegen die Kreditwürdigkeit, Insolvenz, Zahlungsverzug, Verstoß gegen Zusicherungen oder Ablehnung einer Preisanpassung.

4. Art und Umfang der Leistungs- und Qualitätssicherung

Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Dienstleistungen selbst und stellt zuverlässiges, geeignetes Personal. Im Bedarfsfall behält er sich vor, die Dienstleistung mit qualifizierten Partnerunternehmen vorzunehmen.

Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung ist der Auftraggeber gehalten, eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen.

Dem Personal ist es untersagt, Einblick in Geschäftspapiere oder Akten des Auftraggebers zu nehmen.

Der Auftraggeber stellt unentgeltlich zur Verfügung: kaltes und warmes Wasser, Strom, Verbrauchsmittel, verschließbare Räume für Personal sowie Sanitäreinrichtungen.

Witterungsbedingt (z. B. starker Schneefall, Frost, Hitze) kann es zu Verzögerungen kommen. Ggf. werden Zuschläge fällig.

5. Auftragserfüllung / Abnahme und Reklamation

Die Leistungen gelten als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 3 Tagen Einwendungen erhebt.

Reklamationen müssen innerhalb von 3 Tagen schriftlich unter präziser Angabe des Mangels erhoben werden.

Im Falle begründeter Mängelrügen wird der Auftragnehmer die Mängel unverzüglich – spätestens mit der nächsten Reinigung – beheben. Mängelrügen entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Hilfsmittel wie Steiger, Gerüste und Maschinen sind nicht enthalten, sofern nicht anders vereinbart.

Tarifliche Lohnerhöhungen oder Änderungen der gesetzlichen Sozialleistungen führen zu entsprechender Preisanpassung – nach schriftlicher Mitteilung.

Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung unmittelbar nach Fertigstellung. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig.

Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe des Basiszinssatzes sowie Mahnkosten berechnet.

Mehrarbeiten durch Bau- oder Instandsetzungsarbeiten bedürfen einer zusätzlichen Vereinbarung und werden gesondert vergütet.

7. Gewährleistung / Haftung

Für Schäden aufgrund früherer Vorbehandlungen, Umwelteinflüssen oder alterungsbedingt wird keine Haftung übernommen.

Vorhandene Schäden sind dem Auftragnehmer vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mitzuteilen.

Für Schäden beim Erbringen der Leistung haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Die Haftung ist auf den Deckungsumfang der Haftpflichtversicherung begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, besteht nicht.

8. Übernahme von Arbeitnehmern / Vermittlungsprovision

Eine Vermittlung liegt vor, wenn der Auftraggeber während oder innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Dienstleistung mit einem Arbeitnehmer des Auftragnehmers ein Arbeitsverhältnis eingeht.

Bei direkter Übernahme oder innerhalb der ersten 6 Monate beträgt die Vermittlungsprovision 3 Bruttomonatsgehälter, ab 12 Monaten 2,5 Bruttomonatsgehälter.

Berechnungsgrundlage ist das vereinbarte Bruttomonatsgehalt, mindestens jedoch das beim Auftragnehmer zuletzt vereinbarte Gehalt.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, übermittelte Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeitet und vor unbefugtem Zugriff gesichert.

Beide Parteien beachten das Bundesdatenschutzgesetz in seiner jeweiligen Fassung.

10. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Erfüllungsort ist der Sitz der jeweiligen Niederlassung von SBE-Expert GmbH.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist der ausschließliche Gerichtsstand das für den Sitz der SBE-Expert GmbH zuständige Amts- oder Landgericht.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die jeweils aktuelle AGB der SBE-Expert GmbH ist auf der Homepage abrufbar und wird Werkverträgen sowie Angeboten als Anhang beigefügt.

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